Leistungen

1. SGB XI – Pflegesachleistungen (Leistungskomplexe) nach § 36

LK 1 – Kleine Morgen- / Abendtoilette außerhalb des Bettes

1. Unterstützung beim Aufstehen / Zubettgehen
2. Fortbewegung innerhalb der Wohnung (Transferleistung)
3. An- / Auskleiden incl. Wechseln der Kleidung
4. Benutzen der Toilette / des Toilettenstuhls
5. Teilwaschen 6. Mund- und Zahnpflege 7. Kämmen

LK 2 – Kleine Morgen- / Abendtoilette im Bett

1. Unterstützung beim Aufrichten / Hinsetzen bzw. Hinlegen
2. An- / Auskleiden incl. Wechseln der Kleidung
3. Teilwaschen
4. Mund- und Zahnpflege
5. Kämmen

LK 2a – Kleine Morgen- / Abendtoilette außerhalb des Bettes

1. An- / Auskleiden incl. Wechseln der Kleidung
2. Teilwaschen
3. Mund- und Zahnpflege
4. Kämmen

LK 3 – Große Morgen- / Abendtoilette außerhalb des Bettes

1. Unterstützung beim Aufstehen/Zubettgehen
2. Fortbewegung innerhalb der Wohnung (Transferleistung)
3. An- / Auskleiden incl. Wechseln der Kleidung
4. Benutzen der Toilette / des Toilettenstuhls
5. Waschen / Duschen / Baden 6. Rasieren
7. Mund- und Zahnpflege
8. Kämmen

LK 4 – Große Morgen- / Abendtoilette im Bett

1. Unterstützung beim Aufrichten / Hinsetzen bzw. Hinlegen
2. An- / Auskleiden incl. Wechseln der Kleidung
3. Waschen
4. Rasieren
5. Mund- und Zahnpflege
6. Kämmen

LK 4a – Große Morgen- / Abendtoilette außerhalb des Bettes

1. An- / Auskleiden incl. Wechseln der Kleidung
2. Waschen / Duschen / Baden
3. Rasieren
4. Mund- und Zahnpflege
5. Kämmen

LK 5 – Lagern

1. Körper- und situationsgerechtes Lagern
2. Mobilisierung

LK 6 – Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

1. Vorbereitung und Einnehmen der Essensposition
2. Unterstützung beim Essen und Trinken

LK 7 – Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)

1. Aufbereitung und Richten der Sondenkost
2. Sachgerechte Verabreichung der Sondenkost
3. Hygiene im Zusammenhang mit der Verabreichung von Sondenkost

LK 8 – Darm- und Blasenentleerung

1. ggf. Fortbewegen innerhalb der Wohnung (als Transferleistung)
2. Unterstützung bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung
3. Unterstützung bei Inkontinenz (z.B. Urinal, Inkontinenzvorlagen, Wechseln des Stomabeutels)
4. Intimhygiene und zugehörige Hautpflege
5. Säuberung des Pflegebereiches von Verunreinigungen durch Ausscheidungen sowie ggf. die Entsorgung von Ausscheidungen
6. ggf. das dazugehörige An- und Auskleiden

LK 9 – Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

1. An- / Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
2. Treppensteigen

LK 10 – Begleitung außer Haus Begleitung bei Aktivitäten (ohne Wartezeit), bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge oder kulturelle Veranstaltungen)

LK 11 – Beheizen der Wohnung

1. Beschaffung des Heizmaterials aus dem Vorrat des Haushaltes
2. Heizen
3. Entsorgung der Rückstände im Hausmüll

LK 12 – Aufräumen und / oder Reinigen der Wohnung

1. Aufräumen und / oder Reinigen des allgemein üblichen Lebensbereiches (umfasst i.d.R. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Flur)
2. Trennung und Entsorgung des Abfalls

LK 13 – Wäscheversorgung

1. Waschen und Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. bügeln)
2. Einräumen der Wäsche

LK 13a – Wechseln der Bettwäsche Wechseln der Bettwäsche

LK 14 – Einkaufen

1. Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes
2. Einkaufen von Lebensmitteln, sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung (z.B. Gesichtscreme, Putzmittel)
3. Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung / Schrank

LK 15 – Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht bei Essen auf Rädern)

1. Kochen
2. Mundgerechtes Zubereiten und bedarfsgerechtes Bereitstellen von Nahrung und Getränken
3. Spülen
4. Reinigen des unmittelbaren Arbeitsbereiches

LK 16 – Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen

1. Mundgerechtes Zubereiten und bedarfsgerechtes Bereitstellen von Nahrung und Getränken
2. Spülen
3. Reinigen des Arbeitsbereiches

LK 16a – Aufbereitung einer warmen Mahlzeit (z.B. Essen auf Rädern) in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen

1. Mundgerechtes Zubereiten und bedarfsgerechtes Bereitstellen von Nahrung und Getränken
2. Spülen
3. Reinigen des unmittelbaren Arbeitsbereiches

LK 17 – Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

1. Einschätzung der Pflegesituation
2. Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung; ggf. Durchführung einer Kurzintervention
3. Weitergabe von Informationen und Hinweisen auf vorhandene Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
4. Vorgehen bei nicht sichergestellter Pflege
5. Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation
6. Dokumentation des Beratungseinsatzes

LK 18 – Erstbesuch

1. Anamnese
2. Pflegeplanung
3. Beratung zum / Abschluss eines Pflegevertrages

LK 18a – Folgebesuch bei veränderter Pflegesituation

1. Erfassung von Veränderungen im häuslichen Pflegeumfeld
2. Aktualisierung der Pflegeplanung
3. Beratung bei der Auswahl der Leistungen
4. Anpassung des Pflegevertrages
5. bei Bedarf Beratung und Planung pflegerischer Maßnahmen in der finalen Lebensphase

LK 30 – Pflegerische Betreuungsmaßnahmen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld, insbesondere

1. bei der Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder von Gefährdungen (z.B. durch Hilfen zur Kommunikation, emotionale Unterstützung, Präsenz)
2. bei der Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und bei bedürfnisgerechten Beschäftigungen im Alltag sowie
3. durch Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung (z.B. durch Hilfen, die das Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld ermöglichen, Erinnern an wesentliche Ereignisse und Beobachtungen, Verstehen von Sachver-halten und Informationen oder Erkennen von Risiken und Gefahren).

2. SGB XI – Entlastungsbetrag nach § 45b - Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad stehen monatlich 125 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Folgende Leistungen können wir in diesem Rahmen unter anderem erbringen:

  • Gespräche, Unterhaltung, Zeitungsschau
  • gemeinsame Durchführung von Gesellschaftsspielen
  • Gedächtnistraining, Bewegungsübungen
  • Begleitung bei Spaziergängen, Ausflügen
  • Organisation und Veranstaltung von Patientenfesten
  • Begleitung beim Einkauf und Arztbesuchen
  • Begleitung beim Besuch kultureller Veranstaltungen
  • Begleitung bei Fahrten zu Angehörigen/Bekannten

Weiterhin können wir folgende Pflegesachleistungen (Leistungskomplexe) über den Entlastungsbetrag anbieten: 

  • im Pflegegrad 1: alle Leistungskomplexe
  • im Pflegegrad 2-5: alle Leistungskomplexe, außer LK1-8

Die genaue Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Leistungskomplexen finden Sie im Punkt 1 unserer Leistungsübersicht.

3. SBG XI – Verhinderungspflege nach § 39

In den vergangenen Jahren wurden mehr als eine Million Pflegebedürftige ausschließlich durch Angehörige gepflegt und betreut. Die psychischen wie auch physischen Belastungen sind oft sehr hoch – es bleibt wenig Freizeit und Raum für sich selbst, um neue Kraft zu tanken. Damit die eigenen Bedürfnisse nicht auf der Strecke bleiben, unterstützt der Gesetzgeber pflegende Angehörige im Rahmen der Verhinderungspflege: Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Dabei ist zu beachten: Als Voraussetzung dafür gilt, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt und betreut hat. Die Pflegekasse erstattet dafür, zusätzlich zum Pflegegeld, bis zu 1612 Euro im Kalenderjahr. Darüber hinaus kann die Hälfte der Kurzzeitpflege (806 Euro) für Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1. Wenn Sie sich eine Auszeit nehmen möchten, um neue Kraft zu schöpfen, können Sie gern mit uns in Kontakt treten.

4. SBG XI – Beratungseinsatz nach § 37.3

Der Beratungseinsatz dient der regelmäßigen Hilfestellung und Beratung der Pflegeperson(en) zur Sicherung der Pflegequalität. In gesetzlich festgelegten Abständen wird der Pflegebedürftige sowie die Pflegeperson(en) durch eine qualifizierte Fachkraft in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen besucht. Unser Mitarbeiter steht Ihnen für Ihre Fragen rund um das Thema Pflege mit Rat und Tat zur Seite.

5. SBG V – Häusliche Krankenpflege nach § 37

Folgende Leistungen können wir in diesem Rahmen unter anderem erbringen:

  • Medikamente verabreichen
  • Injektionen
  • Blutzuckermessung und Insulininjektionen
  • Anlegen von Wundverbänden
  • Anlegen und Abnehmen von Kompressionsverbänden
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Portversorgung / parenterale Ernährung
  • Dekubitusversorgung
  • Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach § 37.1a SGB V
Bei Fragen zu diesen Leistungen beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch. Bitte vereinbaren Sie dazu mit uns einen Beratungstermin.